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Guatemalanetz Bern / Red de Guatemala, Berna |
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Neue Zürcher Zeitung, 2. Dezember 2002 Guatemala leidet unter der Lynchjustiz Blutige Erbschaft des langjährigen Bürgerkrieges Das Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Armee und Guerilla hat in weiten Landstrichen Guatemalas zu einem Machtvakuum geführt. Trotz Frieden bleibt die Polizei schwach, ist die Justiz unnahbar. Die Bevölkerung greift zum brutalen Mittel der Lynchjustiz, weil andere Formen der Konfliktregelung versagen. bau. Cobán, im November Immer häufiger nehmen die Bewohner in den weiten Landgebieten Guatemalas das Recht in die eigene Hand. Längst haben sie den Glauben an die staatliche Justiz, an Polizei und Richter, verloren, die nie zur Stelle sind, wenn man sie braucht, und nur in den wenigsten Fällen die Schuldigen aburteilen und für ihre Frevel büssen lassen. Zwischen 1996, dem Jahr des Friedensschlusses, und 2001 registrierte die Friedensmission der Vereinten Nationen für Guatemala (Minugua) 421 Fälle von Lynchjustiz. Betroffen waren insgesamt 817 Personen, 215 starben als Folge der kollektiven Strafmassnahmen. Besorgniserregend ist, dass die Zahl der aussergerichtlichen Abrechnungen ständig steigt. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelte sich 2001 die Zahl der Opfer der Volksjustiz. Unterdotiertes Polizeikorps Seit dem Ende des Bürgerkriegs vor sechs Jahren und der anschliessenden Auflösung der gefürchteten, von der Armee organisierten zivilen Patrouillen zur Selbstverteidigung (PAC) herrscht in vielen Teilen des 11 Millionen Einwohner zählenden Landes ein Machtvakuum. Im Unterschied zu den traditionellerweise gehätschelten Streitkräften wird die mit internationaler Beratung und Finanzierung geschaffene neue Zivilpolizei von der Regierung nur halbherzig unterstützt. Abgelegene Dörfer im Landesinnern haben keinen Polizeiposten, es fehlt an Dienstfahrzeugen, die Gerichte sind oft Tagemärsche weit entfernt. Die Statistiken der Minugua zeigen es unmissverständlich: Je tiefer der Index der Humanentwicklung ist, das heisst, je ärmer und ungebildeter die Bevölkerung ist, desto häufiger sind die Fälle von Selbstjustiz. An erster Stelle betroffen sind dabei Regionen, wo die Armee unter dem Vorwand der Subversionsbekämpfung über Jahre mit besonderer Brutalität die Zivilbevölkerung tyrannisierte und wo die Gewaltschwelle entsprechend tief liegt. Die Plage der Selbstjustiz ist am weitesten verbreitet im Departement Alta Verapaz, einer der am weitesten zurückgebliebenen Regionen des Landes, wo drei Viertel der Einwohner in Armut leben und die Hälfte der meist indigenen Bevölkerung auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts weder lesen noch schreiben kann. In den letzten sechs Jahren verzeichnete man hier 76 Fälle von Lynchjustiz, im angrenzenden Berggebiet von El Quiché deren 71, während in der Hauptstadt Guatemala 52 Fälle gezählt wurden. In über der Hälfte aller Fälle bestrafen die Nachbarn Diebe oder solche, die sie dafür halten, in 9 Prozent der Fälle wird als Delikt Mord und Totschlag vermutet. Erschreckend ist, dass in nicht weniger als 6 Prozent der Fälle die Opfer der Lynchjustiz Vertreter des Staates wie Gemeindebeamte, Polizisten oder Gerichtsdiener sind. Mit kollektiver Selbstjustiz zu drohen, ist in Guatemala in letzter Zeit zu einer üblen Modeerscheinung geworden. Bewohner von Stadt und Land verlangen die Absetzung eines korrupten Bürgermeisters, weigern sich, ein Gesetz anzuwenden, oder hindern die Polizei, einen Nachbarn abzuführen; nicht selten werden Polizeiposten oder Rathäuser geplündert und in Brand gesteckt. Aufgewiegelter Mob Die Behörden haben es meist nicht leicht, die Verantwortlichen für Akte von Volksjustiz abzuurteilen. Häufig sind Hunderte, ja Tausende aufgebrachter Bürger hinter den Opfern her. Ist der Fehlbare einmal gesteinigt, erdrosselt, eingeäschert oder erschossen, so will niemand etwas gesehen haben. Selten kommt es zu Prozessen, noch seltener zu Verurteilungen, was zu künftigem Lynchen ermuntert. Eine Ausnahme bildet das Verfahren, das zurzeit vor dem Gericht in Cobán läuft, dem Hauptort von Alta Verapaz. Im Zeugenstand des schmucklosen lichtdurchfluteten Gerichtssaals sitzt bei unserem Besuch der Bürgermeister des Fleckens Senahú, der - ohne Namen zu nennen - beschreibt, wie 5000 Menschen während dreizehn Stunden das Haus des Friedensrichters belagerten, das Eternitdach mit Steinen traktierten und schliesslich den Richter, der sich in der Toilette versteckt hielt und sich mit einer Handfeuerwaffe zu verteidigen suchte, herauszerrten und erschlugen. Der Sohn des Friedensrichters, der als Zivilpartei klagt, macht in einer Verhandlungspause seinem aufgestauten Unmut Luft. Die Polizei und die Gemeindebehörden hätten es nicht gewagt, einzuschreiten, als sein Vater vom Mob bedroht wurde. Später habe man die Untersuchung hintertrieben. Es sei ganz klar, dass nicht mehr als hundert Personen direkt an der Aktion teilgenommen hätten, das ganze Dorf kenne sie. Sein Vater sei zuvor mehrfach eingeschüchtert worden; Leute mit grossem Einfluss in der Gemeinde hätten eine Hetze gegen ihn inszeniert und dazu sogar die lokalen Radiostationen missbraucht. «Es genügt, dass dein schlimmster Feind im Ort ein Gerücht in die Welt setzt, und schon wirst du eliminiert», sagt der anklagende Sohn verbittert. Wie wenig Interesse die Justiz an der Aufklärung des Verbrechens in Senahú zeige, könne man daran ablesen, dass von 28 ausgestellten Haftbefehlen nur gerade 3 vollstreckt wurden. Die Mehrzahl der vermutlichen Täter habe sich aus dem Staub gemacht oder werde von der Dorfbevölkerung vor dem Zugriff der Polizei geschützt. Auf der Anklagebank sitzen vor den in schwarze Roben gehüllten Richtern die drei Hauptangeklagten. Sie alle sind einfach gekleidete, dunkelhäutige Männer aus dem Mayavolk mit rudimentären Spanischkenntnissen. Damit sie der Verhandlung folgen können, sitzt an ihrer Seite eine vom Gericht gestellte Übersetzerin für die Mayasprache Q'eqchi', welche die Muttersprache von 400 000 Einwohnern in Alta Verapaz ist. Die drei Angeklagten werden von einem Indioanwalt verteidigt. Er gehört zum Team des erst vor Jahresfrist geschaffenen staatlichen Büros, das sich der Verteidigung von Indios vor Gericht annimmt, und zwar in deren jeweiliger Muttersprache. Der Pflichtverteidiger gibt sich zuversichtlich, dass seinen Mandanten keine Schuld am Mord des Friedensrichters nachgewiesen werden kann. Man werde zeigen, dass alles von langer Hand geplant worden sei, dass es sich um eine private Abrechnung handle, für die man die Dorfbevölkerung instrumentalisiert habe. Diskreditiertes Gewohnheitsrecht Dank den neuen Indioverteidigern, die es im Rahmen eines Pilotversuchs vorläufig an drei Gerichten in Guatemala gibt, hofft man, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken, den Zugang zu den Gerichten zu erleichtern und so der kollektiven Selbstjustiz vorzubeugen. Der Versuch wird vom Entwicklungsprogramm der Uno und mit Geldern aus Spanien unterstützt. Mario Cuc, der Chef des drei Anwälte und einen Übersetzer zählenden Büros in Cobán, ist selber ein Q'eqchi' sprechender Indio, einer der wenigen, die es in die von den Mestizen beherrschte Welt der Anwälte und Gerichte geschafft haben. Die grösste Benachteiligung vor Gericht sei in Guatemala seit eh und je die Sprachbarriere gewesen, sagt Cuc. Richter und Staatsanwälte, die eines der Idiome der Maya sprächen, seien dünn gesät, obwohl die Mayabevölkerung in weiten Gebieten des Landes die Mehrheit stelle. Das Problem ist augenfällig, wenn man bedenkt, dass von 225 Insassen im Gefängnis von Cobán 90 Prozent Indios sind, die meisten einsprachige Q'eqchi'. Unrecht geschehe vielen Angeklagten auch deshalb, weil sie sich keinen privaten Anwalt leisten könnten und die überlasteten Pflichtanwälte sich nicht um ihren Fall kümmerten, meint Cuc. Für die Schlichtung lokaler Konflikte existiert in Guatemala neben den offiziellen Gesetzbüchern nach wie vor das Gewohnheitsrecht der Indiogemeinschaften. Oscar Pop, ein Anführer des Volkes der Q'eqchi', erklärt, dass zwischen der Justiz der Mestizen und dem Rechtsempfinden der Maya Welten klafften. «Jemanden für ein Verbrechen ins Gefängnis stecken löst das Problem für uns Maya nicht», sagt Pop. Er kenne nach wie vor viele Gemeinden, die nie mit einem staatlichen Gericht zu tun gehabt hätten und trotzdem fähig seien, alle Streitfälle zu schlichten. Den Q'eqchi' gehe es nicht in erster Linie darum, den Schuldigen zu bestrafen. Zuerst überlege man sich, wie der entstandene Schaden gutzumachen sei. So komme es vor, dass der Mörder eines Familienvaters von der Gemeinschaft dazu verurteilt werde, Frau und Kinder des Ermordeten zu unterstützen, statt hinter Schloss und Riegel gebracht zu werden. Pop bestreitet kategorisch, dass Lynchen eine von den Indios geübte Praxis sei. Wenn es heute mehr Fälle von Volksjustiz gebe, so trage dafür die gesamte guatemaltekische Gesellschaft gemeinsam die Verantwortung. Erziehung zur Brutalität Auch die Rechtsexperten der Minugua kommen in ihrem jüngsten Bericht zum Schluss, dass Lynchjustiz mit dem Gewohnheitsrecht der Indios nichts zu tun habe. Dieses achte das menschliche Leben als hohen Wert und suche Aussöhnung und Wiedergutmachung. In der Vergangenheit seien in Guatemala die traditionellen Mechanismen der Konfliktbereinigung in den Gemeinschaften zerstört und durch ein fremdes, den Bedürfnissen der Indios nicht angepasstes Rechtssystem ersetzt worden. Das Lynchen hätten die Indios erst während des langen bewaffneten Konflikts gelernt, schreibt die Minugua. Während ihrer Ausbildungszeit als Soldaten oder im Einsatz als Patrouilleure hätten sich die jungen Männer an Machtmissbrauch, Schläge und Gewalt aller Art gewöhnt. Die Minugua hat festgestellt, dass in zahlreichen Fällen von Volksjustiz die Rädelsführer während des Bürgerkriegs Militärdienst geleistet haben oder Patrouillenführer waren, und vermutet, dass diese jetzt die gleichen brutalen Methoden wie damals anwenden. Der Bericht erwähnt auch den Umstand, dass in Guatemala die Todesstrafe praktiziert wird, womit der Tod als Strafe gerechtfertigt werde. Der Bürger ziehe daraus die Schlussfolgerung, dass auch er das Recht habe zu töten, wenn die Behörden nicht für Recht und Gerechtigkeit sorgen können. |